Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite akademie.ukbw.de

Die Stabsstelle Unternehmenskommunikation und Politik der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) ist bemüht, die Internetseite akademie.ukbw.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Baden-Württemberg (L-BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden (wir sind bemüht, diese so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen).
  • Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden (wir sind bemüht, diese so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen).
  • Es kann Farbkombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. – Kontrast Minimum).
  • Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und erfüllt somit das Erfolgskriterium 2.1.1. (Tastatur) nicht vollständig.
  • Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label (Erfolgskriterium 3.3.2 – Beschriftungen).
  • Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
  • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit nicht durchgängig Untertitel bzw. Alternativtexte oder Audiobeschreibungen zur Verfügung.
  • Bilder und Grafikfunktionen haben nicht durchgängig eindeutige Alternativtexte.
  • Filterfunktionen können nicht mittels Tastaturnutzung angesteuert werden.
  • Bei der Navigation mittels Tastatur ist der Fokus nicht durchgängig sichtbar.
  • Fehlerhinweise in Kontaktformularen sind nicht eindeutig in der Informationsübermittlung. 

Nicht-barrierefreie Dokumente

Nicht-barrierefreie Inhalte finden sich derzeit vor allem in folgenden Bereichen:

  • PDF-Dokumente zum Download/Medien

Während wir unsere Broschüren im PDF-Format in der Regel kurz nach dem Erscheinen barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung stellen, gilt dies bisher nicht für alle PDF-Dokumente. Bei Fachpublikationen und Pressemeldungen etwa, die vor September 2021 erschienen und nicht Teil eines aktiven Verwaltungsverfahrens sind, ist allgemein keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie PDF-Dokumente vorgesehen. Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten zum Download bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.

Die UKBW arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01. September 2021 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Unfallkasse Baden-Württemberg
Stabsstelle Unternehmenskommunikation und Politik

Augsburger Straße 700
70329 Stuttgart
Telefon: 0711 9321-0

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben unter: 

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Abteilung 23
Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg

70429 Stuttgart
E-Mail: ueberwachungsstelle(at)drv-bw.de
Tel: 0711 848-23601
oder über das Kontaktformular 

Falls die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion (Schiedsperson) wenden. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen: 

Landes-Behindertenbeauftragte
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:

Else-Josenhans-Straße 6 70173
Stuttgart Tel: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle(at)bfbmb.bwl.de